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Amtsausschuss
Der Amtsausschuss trifft als oberstes Beschlussorgan alle für das Amt wichtigen Entscheidungen und überwacht deren Durchführung. Dem Amstausschuss, als oberste Dienstbehörde des Amtes, gehören die Bürgermeister der amtsangehörigen Städte und Gemeinden und weitere Stadt- und Gemeindevertreter aus Städten und Gemeinden, deren Einwohnerzahl 1000 übersteigt, an.
Dem Amtsausschuss steht der Amtsvorsteher vor. Er wurde aus der Mitte des Amtsausschusses gewählt. Er ist gesetzlicher Vertreter des Amtes und leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich.
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